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   LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01   

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https://dejure.org/2001,24735
LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01 (https://dejure.org/2001,24735)
LG Coburg, Entscheidung vom 16.11.2001 - 32 S 135/01 (https://dejure.org/2001,24735)
LG Coburg, Entscheidung vom 16. November 2001 - 32 S 135/01 (https://dejure.org/2001,24735)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Reisebürobetreiber: Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Informationspflichten eines Reisevermittlers über die vom Urlaubsland verlangte Gültigkeitsdauer des Reisepasses

Verfahrensgang

 
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  • LG Frankfurt/Main, 10.12.1998 - 24 S 109/98

    Reisevertragsrecht; unterlassener Hinweis auf Visumspflicht

    Auszug aus LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01
    Ein Reisebürobetreiber haftet deshalb grundsätzlich nicht für die Unterlassung einer Information, die nach der Natur der Sache in den Kompetenzbereich des Reiseveranstalters fällt (so auch LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1999, 1145/1149).

    Einen größeren Umfang hat die Aufgabe des Reisevermittlers jedoch nicht (vgl. LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145).

    Die besondere Sachkunde eines Reisebüros und Reisevermittlers hinsichtlich seiner Tätigkeit alleine reicht somit nicht zur Begründung eines besonderen persönlichen Vertrauens aus (vgl. BGH NJW 1990, 506; LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145).

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01
    Die besondere Sachkunde eines Reisebüros und Reisevermittlers hinsichtlich seiner Tätigkeit alleine reicht somit nicht zur Begründung eines besonderen persönlichen Vertrauens aus (vgl. BGH NJW 1990, 506; LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01
    Eine Reisevermittlung ist daher als Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB anzusehen, der einen Werkvertrag zum Gegenstand hat (vgl. BGH NJW 1974, 852; BGH NJW 1974, 1242).
  • BGH, 28.03.1974 - VII ZR 18/73

    Voraussetzungen für die Eigenschaft als Stammkunde eines Reisebüros - Übernahme

    Auszug aus LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01
    Eine Reisevermittlung ist daher als Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB anzusehen, der einen Werkvertrag zum Gegenstand hat (vgl. BGH NJW 1974, 852; BGH NJW 1974, 1242).
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